ANTWORTEN AUF DIE HÄUFIGST GESTELLTEN FRAGEN BEZÜGLICH LH-PATENSCHAFT

Wie werden Patenkinder und deren Familien ausgewählt?

MBalling ist ein Dorf, das in den 1950-er Jahren von der senegalesischen Regierung gegründet wurde. Endlich konnten die Leprakranken im Kreise ihrer Familien leben und wurden nicht mehr vollkommen isoliert versorgt. Die Leprahilfe Senegal unterstützt

  • Kinder leprakranker, erwerbsunfähiger Eltern
  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen (derzeit zwei Gehörlose, zwei mehrfach Behinderte, ein Mädchen mit verkrüppelten Händen, zwei intellektuell stark zurückgebliebene Kinder)
  • Waisenkinder
  • Kinder von erwerbslosen Eltern, bzw. Eltern deren Erwerbseinkommen für die Versorgung der Familie nicht ausreicht, wenn die Großeltern leprakrank sind und auch mitversorgt werden müssen.

Die Vorauswahl trifft unser Sozialhelfer Abdou Cisse vor Ort. Wir vom Vorstand besuchen die Familien, nehmen die Daten auf und überzeugen uns von der Mittellosigkeit. Sobald die Familie im Programm der Leprahilfe aufgenommen wurde, wird ein Pate/Patin gesucht.

Wie werden die Patenfamilien unterstützt?

  • Die Familien der Patenkinder erhalten monatlich einen Lebensmittelgutschein im Wert von 10.000 CFA (15 €). Das entspricht ca. 40 kg Reis, dem Grundnahrungsmittel der armen Bevölkerung.
  • Weiteres werden aus den Patengeldern medizinische Versorgung und Medikamente für alle Patenkinder bezahlt.
  • Schulgelder, Kosten für Schuleinschreibungen, Prüfungsgebühren und Kosten für Berufsausbildungen etc. werden in Kooperation mit „Wissen macht stark“ übernommen.
  • In der Vergangenheit konnten für viele der Patenfamilien Häuser und Toiletten gebaut oder repariert werden. Hier reichten die Patengelder natürlich nicht aus, sodass die Finanzierung über andere Spendengelder vorgenommen wurden. Wir hoffen, dass wir diese Bautätigkeiten für die Patenfamilien auch in Zukunft aufrecht erhalten können.
  • Manchmal wird finanzielle Hilfe bei Notfällen gewährt.
  • Größere Anschaffungen (z. B. Matratzen) werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel finanziert.

Wie werden die Unterstützungen ausbezahlt?

  • Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt pünktlich am 5. jeden Monats von unserem Sozialhelfer Abdou Cisse. Ein Elternteil oder eine Betreuungsperson kommt ins Zentrum und holt den Gutschein ab.
  • Kosten für medizinische Versorgung werden entweder von unseren MitarbeiterInnen, wenn sie vor Ort sind, oder von Abdou beglichen. Ebenso verhält es sich mit den Notaushilfen.
  • Über größere Anschaffungen entscheiden ausschließlich unsere MitarbeiterInnen bei ihren Besuchen in MBalling.

Kann ich meine Patenfamilie/Patenkind noch zusätzlich unterstützen?

  • Das wäre natürlich großartig! In den jährlichen Berichten wird auch immer wieder aufgeführt, welche elementaren Bedürfnisse der Familien nicht erfüllt sind. Wenn Sie sich an den Kosten beteiligen wollen, sind wir alle sehr dankbar.
  • Ihre zusätzliche Spende wird dann genau und ohne irgendwelche Abzüge für den angegebenen Zweck verwendet. In der Vergangenheit haben PatInnen extra Mittel für Hausbauten, Dachreparaturen, Matratzen und Fischernetze zur Verfügung gestellt.

Kann ich meine Patenfamilie/Patenkind persönlich kontaktieren?

  • Grundsätzlich erfahren die Patenfamilien nicht, wer sie unterstützt. Diese Form der Anonymität soll verhindern, dass von den Patenfamilien Wünsche direkt an die Patinnen und Paten herangetragen werden.
  • Falls es von den Patinnen oder Paten gewünscht wird, heben wir diese Anonymität jedoch auch gerne auf, bringen den Kindern bei unseren Reisen Geschenke oder Briefe der Patinnen und Paten mit und vermitteln den Kontakt.
  • Es kommt zwar selten vor – aber doch – dass in diesem Fall die Patinnen und Paten damit rechnen müssen, Bittschreiben oder dringende Bitten um zusätzliche Hilfe per Telefon oder Email zu erhalten.

Kann ich meine Patenfamilie/Patenkind besuchen?

  • Die Leprahilfe Senegal verfügt über ein Gästehaus in MBalling und Patinnen und Paten sowie SpenderInnen sind herzlich eingeladen, mit unseren MitarbeiterInnen nach MBalling zu reisen.
  • Die Reisen unserer MitarbeiterInnen finden gewöhnlich in den klimatisch günstigen Monaten März/April statt.
  • Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns, wenn Sie MBalling besuchen möchten.

Wie erfahre ich wie es meiner Patenfamilie/Patenkind geht?

  • Einmal pro Jahr besuchen unsere Sozialhelfer vor Ort alle Patenfamilien und informieren uns über die Lebensumstände der Familien.
  • Anschließend erhalten die Patinnen und Paten einen Bericht mit Fotos. 

Wann endet meine Patenschaft?

  • Die Patenschaft endet, wann immer Sie es beschließen.
  • Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Ihre Patenschaft beenden wollen, damit wir rechtzeitig einen neuen Paten für „Ihr“ Kind und die Familie finden können.

Was ist eine Patenschaft ohne Zuteilung?

  • Als „Patinnen /Paten ohne Zuteilung“ bezeichnen wir Patinnen /Paten, welche eine Mitverantwortung für alle unsere Patenkinder und deren Familien tragen möchten und denen keine Familie direkt zugeordnet ist.
  • Sie übernehmen einen Patenschaft ohne ein spezielles Kind und Familie zu unterstützen.

Ihr Beitrag wir dann wie folgt verwendet:

  • für Notfälle aus dem Kreis der Patenfamilien
  • für Familien, die (noch) keinem „eigenen“ Paten zugeordnet sind
  • für Kinder, die ihre Paten verloren haben
  • Kinder und Jugendliche die keine Paten haben, aber dringend Hilfe benötigen.

Was ist eine Patenschaft für die Leprakranken?

  • Mit dem Beitrag für die "Menschen mit Lepra" unterstützen sie unsere monatlichen Aktionen wir die Obst & Brotausgabe.
  • Auch wird mit diesem Beitrag die Pflege (Zimmerreinigung, Essenszustellung, Kleiderwäsche) finanziert
  • Die Leprakranken bekommen eine tägliche Mahlzeit aus der Leprahilfe Küche
  • Die Medikamente werden nach Bedarf übernommen sowie auch Arzt - oder Operationskosten.
  • Wenn notwendig werden Zimmer renoviert und Rollstuhlgerecht umgebaut

Können Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?

Die „Leprahilfe Senegal“ erfüllt die Voraussetzungen des § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG und gehört daher zum begünstigten Empfängerkreis der „mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen“.

 

Ihre Spende ist daher steuerlich absetzbar, sofern Sie uns Ihren Vor- und Familiennamen (lt. Melderegister) und Ihr Geburtsdatum bekannt geben.

 

Registrierungsnummer für das Finanzamt: SO 1498